Dienstag, 20. April 2010

Freispruch für Klein

Freilich kann eine Staatsanwaltschaft/Bundesanwaltschaft niemanden freisprechen. Muß sie auch nicht, denn sie ist politisch weisungsgebunden und kann das Ganze von vornherein verhindern! Die Einstellung des Verfahrens gegen Klein ist ein Hohn, denn jedermann konnte sogar in den Mainstreammedien lesen, dass Klein gelogen hatte, als er von Feindberührung bei Kundus sprach... Dort kamen über 140 Menschen um. Klein hatte die US-Piloten die die Bomben warfen angelogen indem er von einer unmittelbaren Gefahr für das Bundeswehrlager sprach. Das alles ist bekannt, doch für die Staatsanwaltschaft ist alles i. O. Die Mär vom Rechtsstaat wird hier wieder vom Staat selber ad absurdum geführt. Denn wenn die politisch abhängige Staatsanwaltschaft nicht anklagt, kann auch der unabhängigste Richter nicht verurteilen. So funktioniert die Klassenjustiz. Die Reihe der Beispiele ist endlos... Es liegt in Deutschland aufgrund der politischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften in der Hand der Politik, Verfahren zu starten und zu stoppen. Allgemein bekannte Geheimdiensterfindungen wie die Islamische Jihad Union werden von der Bundesanwaltschaft gehegt um die Sauerlandspinner - die mit ihren Flüssigbomben nicht mal bis vor die Haustür gekommen wären - in den Knast zu schicken. Im Fall Buback wird Geheimdienstspitzel V. Becker gedeckt, Innenminister Schäuble verweigerte einfach die Aktenherausgabe. Die CDU will gleich den Kundus-Untersuchungsausschuss im Bundestag einstellen, bloß weil ein Staatsanwalt weisungsgemäß einstellt. Daraus spricht die Angst, es könnte etwas heraus kommen, das die bundesanwaltschaftliche Gefälligkeit entlarvt. Der Protest demokratischer Kräfte wird zwar nicht lange auf sich warten lassen, doch die Täter wiegen sich in Sicherheit. Noch.