Keine Jubelarien auf die libyschen Contras mehr. Nach der Ermordung des Überläufers Younis ist in Bengasi die Hölle los. Das passt nicht ins Konzept der psychologischen Kriegsführung und deshalb:
Seit nunmehr 5 Tagen dürfen die deutschen Medien nicht über die Kämpfe in der sonst von ihnen ohne Unterlass bejubelten "Rebellenhochburg" Bengasi berichten!
Artikel 5 des Grundgesetzes der BRDUnsere Quellen können ihre Kontakte in Bengasi nicht erreichen. Die Telefonleitungen zur "Rebellenregierung" sind gestört.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.