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Donnerstag, 4. März 2010

Verfassungsfeindliche Vorratsspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt den Volksvertretern wieder mal was verfassungskonform ist. Nur die Linke und Gauweiler waren besipielsweise gegen den Lissabon-Vertrag erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um wenigstens etwas die Rechte des Bundestages gegenüber der Zentralregierung der EU zu verteidigen. Alle anderen "Volksvertreter" von schwarz-gelb-rosa-grün haben sich und ihre Wähler durch Zustimmung zum Lissabon Vertrag herdenmäßig selbst entrechten wollen. Nun schickte das Bundesverfassungsgericht die vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung in die Wüste. Der von angeblich christlich-sozialen, sozial-demokratischen und christlich-demokratischen Politikern dominierte Bundestag hatte auf Vorschlag der gemeinsamen christlich-demokratischen und sozial-demokratischen Bundesregierung 2007 alle Bürger des Landes unter Generalverdacht und Generalüberwachung gestellt. In der namentlichen Abstimmung taten sich damals besonders die CDU, CSU und SPD hervor. FDP, Linke und Grüne waren dagegen. Das behalten sie bitte im Hinterkopf, wenn heute CDU-Innenminister De Maiziere und Innenausschuss-Chef Bosbach (CDU) - gleich nach der Ohrfeige - schon wieder nach dem Überwachungsgesetz rufen. Wo hoch muss deren zwanghafter Wahn sein? Gegenprobe. Was würden diese Freiheitskämpfer, den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Nooke (CDU) eingeschlossen, von sich geben, wenn solches Gesetz in China, Iran, Venezuela oder Russland beschlossen würde? Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, das Gesetz könne „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“. Die Telekommunikationsdaten seien „von besonderer Bedeutung“ für die Strafverfolgungsbehörden, die deshalb begrenzten Zugang dazu haben müssten. Die Geheimdienste müssen aber draussen bleiben. FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Bosbach und Kollegen erst einmal runtergeholt und klargemacht, dass es keine Schnellschüsse im Sinne der Überwachungsjunkies geben wird. Schlußfolgerungen. a) Auch das Abhören nur auf Grundlage von richterlichen Beschlüssen ist keine Lösung. Oder würden sie einem Richter Schill trauen oder der Richterin aus Frankfurt, die eheliche Gewalt als kulturell berechtigt ansieht? Keine Einzelfälle. Also wenn Bosbach und De Maizière so laut nach dem Gesetz schreien und dann vom Rechtsstaat reden – Vorsicht. b) Erneut hat das BVG der Linken und dem CSU-Robin-Hood Gauweiler, die gegen das Gesetz gestimmt hatten, deren demokratische Rechtsauffassung bestätigt. Wer ist hier eigentlich verfassungskonform und wer nicht? c) 35.000 Bürger hatten vor dem BVG geklagt und Recht bekommen. Solange der demokratische Rechtsstaat wenigstens noch im Bundesverfassungsgericht verteidigt wird, kann das Volk seine parteiischen Volksvertreter zurückpfeifen.