Mittwoch, 3. November 2010

Warum keine Razzia gegen Blairs Münchhausen-Story?

Das Buch des Angriffskriegers Blair wird in Deutschland rücksichtslos vermarktet. Wird hingegen Gedankengut der Andersdenkenden und der Widerstand gegen die Arroganz der Macht präsentiert, schreitet die Staatsanwaltschaft ein. Gelegentlich kommt dies an die Öffentlichkeit. Meinungs- und Pressefreiheit wird hierzulande nur dann gewährt, wenn man "das Richtige" denkt. Buchhändler werden für den Inhalt der verkauften Bücher verantwortlich gemacht. Richtlinien gibt es dafür nicht. Ein Buchhändler wird folgerichtig aus Gründen des Überlebens jegliche der Obrigkeit schon eventuell nicht genehme Literatur blocken. Wenn das keine Zensur ist, was dann? Und der Aufruf zum Schottern per Plakat im Buchladen wird sogar nach  "§ 40 WaffenG („Verbotene Waffen inklusive des Verbots, solche herzustellen oder zur ihrer Herstellung aufzufordern)“ verfolgt. Wer ordnet eine Razzia bei Bertelsmann und Weltbild wegen Blairs "Mein Kampf  Weg" an? Die Rechtfertigung völkerechtswidriger Angriffskriege muss strafrechtlich Verfolgt werden. Die in Deutschland politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hat dafür natürlich keine Anweisung. Freiheit wird in Deutschland wieder selektiv gehandhabt. Ich kann das Wort "Freiheit" aus den Mündern der Merkels & Co. einfach nicht mehr ertragen; den Opportunisten und Wanderprediger Gauck übrigens ausdrücklich eingeschlossen.
Sehr geehrte Staatsanwälte, ich rege an, gegen die Verlage und Buchhändler strafrechtlich vorzugehen, die Bücher von Bush, Blair und Komplizen verbreiten. Die einschlägige Strafrechtsvorschrift lautet § 140 StGB in Verbindung mit § 138 StGB und § 80 StGB. Oder gilt der Artikel 26 des Grundgesetzes nicht mehr?